Image Die Fränkische Krone 16

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Das Wahrzeichen Coburgs, die Veste Coburg, auch „Fränkische Krone“ genannt, in einer formatfüllenden, nächtlich beleuchteten Westansicht.

Die mit 450 mm Brennweite (APS-C Format, Crop-Faktor 1,5) aufgenommene Ansicht zeigt von links nach rechts: den Roten Turm und den Blauen Turm, dazwischen nur schwach erkennbar den Herzogin-Bau. Die zwischen Blauem und Rotem Turm vorgelagerte Bastei ist die Bärenbastei. Es folgt zum rechten Bildrand zu das Hohe Haus.

Das Bild wurde am 16.12.2013 vom Standort Adamiberg aufgenommen. Die auf einem nach drei Seiten abfallenden Dolomitfelsen stehende Burg wird 1056 erstmals als „Koburgk“ erwähnt. Die sehr gut erhaltene Festung überragt mit einer Ausdehnung von etwa 135 m auf 260 m und einer Höhe von 464 m über dem Meeresspiegel das Stadtzentrum Coburgs um 167 Meter.

Mit ihren Wehrmauern, Bastionen und einem dreifach gestaffelten Befestigungsring hat man sie nie erobert. Nur durch eine List nahm sie im März 1635 während des Dreißigjährigen Kriegs General von Lamboy nach einer fünfmonatigen Belagerungszeit ein.

Interessant sind die Zusammenhänge und die Entwicklung der Veste Coburg auch in der Neuzeit. Bis zur Regentschaft von Herzog Ernst I. im Jahr 1806 war die Burganlage vom Verfall bedroht. Erst unter ihm und später unter dem letzten Coburger Regenten Herzog Carl Eduard (1884–1954) wurde die Veste umfassend saniert. Es wurden wieder Wohnräume auf der Veste eingerichtet, die so mit den Kunstgegenständen und Sammlungen, der herzogliche Kunstbesitz war bis dahin zu einer beachtlichen Größe mit etlichen Sammlungen und Exponaten herangewachsen, verschmolzen.

Nach dem Ende des Herzogtums, das mit der Novemberrevolution am 9. November 1918 und dem späteren Beitritt Coburgs zu Bayern endete, führte man große Teile des herzoglichen Kunstbesitzes in das Eigentum der Coburger Landesstiftung über. Dies war vorher verbunden mit der Abdankung des Herzogs Carl Eduard und seinem Verlust des Besitzes der Veste Coburg. Der Freistaat Bayern übernahm 1920 mit dem Anschluss Coburgs die Eigentümerrechte der Baulichkeiten der Veste, und räumte der 1919 gegründeten Coburger Landesstiftung ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten der Veste ein.